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Anhängerbestimmungen klipp und klar! 

Bevor Sie einen Anhänger anhängen oder kaufen werfen Sie bitte immer einen Blick in den Zulassungsschein Ihres Zugfahrzeuges! Wichtig sind folgende Größen: Fahrzeugklasse (Zeile J), Eigengewicht (Zeile G), höchst zulässiges Gesamtgewicht (ZeileF2),  Anhängelasten (Zeile O1 und O2) Stützlast (Zeile A12) auch beim Kauf eines Zugfahrzeuges sind das die Schlüsseldaten die es zu erfragen gilt - oft nicht einmal einfach!
Auch immer die vorgeschriebene Stützlast (Zeile A12) beachten!

Hier im Bild sieht man wie leicht man sich täuschen kann: Der Kia Sportage trotz Allrad und Diff-Sperre nicht geländegängig, Anhängelast gebremst nur 1800 kg und ungebremst gar nur 465 kg - eigentlich ein Witz für diese schwere Karre! Rein rechnerisch dürfte man sogar mehr als die ungebremst erlaubten 750 kg anhängen.

Allerdings besteht bei den meisten Zugfahrzeugen die Möglichkeit eine Auflastung (Erhöhung) der Anhängelast vom TÜV durchführen zu lassen.

Fahrzeugklassen

M1 Kraft-Fz. bis 3.500 kg und bis 9 Personen
M1G Kraft-Fz. bis 3.500 kg und bis 9 Personen, geländegängig
N1 Kraft-Fz. für Güterbeförderung bis 3.500 kg

O1 Anhänger bis 750 kg ungebremst (ungebremst generell bis max.750 kg)
O2 Anhänger über 750 bis 3.500 kg gebremst (auflaufgebremst generell bis max. 3.500 kg)

Neue Füherscheinrichtlinie ab 19.01.2013

Es werden neue Führerscheinklassen eingeführt und auch neue Anhängerbestimmungen. Den schnellen Überblick über alle Klassen gibt es hier!

Bei den Höchstgewichten ändert sich so gut wie nichts auch die Änderungen der Führerscheinklassen in Bezug auf Anhänger sind eher kosmetischer Natur.

Die größte Neuerung ist, dass nicht mehr vom höchst zulässigen Gesamtgewicht sondern vom tatsächlichem momentanen Gesamtgewicht des Anhängers ausgegangen wird und bei ungebremsten Anhängern vom um 75 kg erhöhten Eigengewicht des Zugfahrzeuges. Die im Zulassungsverfahren bisher mögliche Bandbreitenwahl für das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist somit überflüssig und entfällt ersatzlos.

Gesamtgewicht - Gesamtmasse - Anhängelast, drei Begriffe die manchmal Verwirrung stiften aber im Grunde den identischen Wert ausgeben, nämlich wie schwer ein Anhänger mit Beladung ist bzw. sein darf.

 Im Einzelnen

Führerscheinklasse B

berechtigt Sie unter folgenden Voraussetzungen zum Ziehen von ungebremsten Anhängern der Klasse O1:

Höchstgewicht des Zugfahrzeuges 3.500 kg,  Höchstgewicht des ungebremsten Anhängers 750 kg.
Höchstgewicht des Gespannes 4.250 kg.
Im Güterverkehr ist bei Überschreiten von 3.500 kg Gespanngewicht ein Tachograph vorgeschrieben.

 NEU - das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Jetzt wird vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges ausgegangen dem 75 kg hinzugerechnet wird und welches größer als der zweifache Wert des momentanen Gesamtgewichtes des ungebremsten Anhängers sein muss.   Aha!

Das heißt um die vollen 750 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht für den ungebremsten Anhänger ausnutzen zu können ist ein Eigengewicht des Zugfahrzeuges von mindestens 1.425 kg nötig.

Nehmen wir die Daten des Zulassungsscheins vom KIA im Bild und betrachten das einmal genauer

Zeile G Eigengewicht 1.470 kg  + 75kg = 1.545 kg  dividiert durch 2 ergibt 772,5 kg - allerdings sind für ungebremste Anhänger maximal 750 kg gesetzlich erlaubt.

Zeile F2 höchst zulässiges Gesamtgewicht des KIA 1.928 kg + 750 kg = 2.678 kg - das wäre Ok!

Darf ich jetzt mit diesem Auto einen ungebremsten Anhänger mit höchst zulässigem Gesamtgewicht von 750 kg ziehen?

Ja, Sie dürfen .......Aber, da im Zulassungsschein des KIA in der Zeile O2  die Anhängelast für ungebremste Anhänger auf 465 kg begrenzt ist, darf das momentane Gesamtgewicht des Anhängers, also Eigengewicht plus Ladung, 465 kg nicht übersteigen.
 

Führerschein B berechtigt Sie außerdem unter folgenden Voraussetzungen zum Ziehen von  auflaufgebremsten Anhängern der Klasse O2:

Höchstgewicht des Zugfahrzeuges 3.500 kg, Höchstgewicht des auflaufgebremsten Anhängers 3.500 kg.
Höchstgewicht des Gespannes 3.500 kg.

 NEU - es wird vom momentanen Gesamtgewicht des Anhängers ausgegangen! Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 mit dem Zusatzvermerk G ist das 1,5 fache des Gesamtgewichts maßgebend, wenn im Zulassungsschein in der Zeile O1 nichts anderes angegeben ist. Gut!

Der KIA hat ein Gesamtgewicht von 1.928 kg. Darf ich einen auflaufgebremsten Anhänger mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von 3500kg anhängen?

 Ja, Sie dürfen .......Aber die 3.500 kg für das gesamte Gespann dürfen nicht überschritten werden! Gesamtgewicht des Gespannes 3.500 kg minus 1.928 kg Gesamtgewicht des KIA  bleiben für Eigengewicht und Zuladung des Anhängers 1.572 kg übrig. Im Zulassungsschein des KIA in der Zeile O1  ist die Anhängelast für gebremste Anhänger mit 1.800 kg angegeben und somit gehen die errechneten 1.572 kg in Ordnung.

 NEU!   Führerschein B Code 96

Es gelten die  Bestimmungen wie bei Führerschein B nur das Höchstgewicht des Gespannes liegt bei 4.250 kg.

4.250 kg minus 1.928 kg Gesamtgewicht des KIA ergibt 2.322 kg. Darf ich jetzt einen Anhänger mit 2.322 kg momentanen Gesamtgewicht ziehen?

 Nein, Sie dürfen nicht....zwar dürfen Sie einen auflaufgebremsten Anhänger mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von 3.500 kg verwenden, dieser darf aber nur so beladen sein, dass sein Eigengewicht plus Zuladung nicht größer als das Gesamtgewicht  des Zugfahrzeuges - also 1.928 kg bzw. nicht größer als die eingetragene  Anhängelast von 1.800 kg ist.

1.928 kg Gesamtgewicht des KIA plus 1.800 kg Anhängelast sind 3.728 kg. Dafür brauch ich zumindest den Führerschein B Code 96 richtig?

 Ja, zumindest... denn die Klasse B geht ja nur bis zu einem Gespanngewicht von max. 3.500 kg. Für den Eintrag des Code 96 in den Führerschein muss eine 7 stündige Schulung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, absolviert werden. Es gibt keine Theorie- oder Fahrprüfung es reicht die Schulung. Diese kann auch im Rahmen jeder Führerschein B-Ausbildung und unabhängig vom Alter absolviert werden.

 NEU!   Führerschein BE als Ersatz für E zu B

Es gelten die selben Bestimmungen wie bei Führerschein B nur das Höchstgewicht des Gespannes liegt bei 7.000kg wobei das Gewicht des Anhängers  kleiner sein muss als das des Zugfahrzeuges.

Wäre der KIA ein geländegängiges Kfz der Klasse M1-G wie hoch wäre die maximale Anhängelast?

Gesamtgewicht 1.928 kg mal 1,5 ist 2.892 kg - die erlaubte Anhängelast muss kleiner sein als das errechnete Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges also ist die Antwort 2.891 kg. Das Gesamtgewicht des Gespanns wäre dann 5.783 kg.

Die Prüfung für BE darf erst am 18. Geburtstag erfolgen. Da die Inhalte der Schulung mit denen, für die Eintragung des Code 96 identisch sind, müssen beim Umstieg von B Code 96 auf BE nur mehr die Theorie und Fahrprüfung absolviert werden.


 

Höchstgeschwindigkeiten für Gespanne 

 


 

 

Ortsgebiet

Freiland

Autostraße

Autobahn

Gespanne bis 3,5t

       

Kraftwagen mit leichtem Anhänger  (Klasse B)

50 km/h

100 km/h

100 km/h

100 km/h

         

Kraftwagen mit schwerem Anhänger (Klasse B)

50 km/h

80 km/h

80 km/h

100 km/h

         

Kraftwagen mit schwerem Anhänger, wobei das

       

Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht 

       

des Zugfahrzeuges überschreitet  (Klasse B,E)

50 km/h

70 km/h

70 km/h

80 km/h

         

Gespanne über 3,5t

50 km/h

70 km/h

70 km/h

80 km/h

(bis 7t Klasse B,E darüber C,E)

       


Maximale Anhängerbreite
inklusive Ladung 2,55m und maximale Höhe 4m - alles darüber ist Sondertransport!

Für Information zu Reifen und Felgen sehen Sie bitte hier!
Für Information zu Beleuchtung, Steckerbelegung und Ausrüstung sehen Sie bitte hier!

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