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Die neuen Führerscheinklassen im Überblick

AM

 

 

je nach Ausbildungsziel Moped, Mofa, Dreirad (Code 117) oder/und vierrädrige Leichtfahrzeuge (Code 118) bis 45 km/h, 50cm³, elektrische Scooter über 25 km/h und über 600 W, Benzin Scooter über 11 bis 45 km/h

Besonderheiten:
Mindestalter bei Zustimmung der Eltern 15 sonst 16 Jahre , 0,1 Promille

 

A 1

 

umfasst AM, Motorräder bis 125 cm³ auch mit Beiwagen, Dreirad über 50 cm³ über 15 kW (20 PS) und über 45 km/h

Besonderheiten: Mindestalter 16 Jahre,

 

A2 umfasst AM, A1, Motorräder auch mit Beiwagen bis max. 35 kW (48 PS), max.175 kg

Besonderheiten: Mindestalter 18 Jahre

 
A umfasst AM, A1, A2, Motorräder auch mit Beiwagen

Besonderheiten: Mindestalter 24 oder 20 wenn 2 Jahre A2

 
B

umfasst AM, A1 wenn seit 5 Jahren in Besitz von B - nicht mehr in Probezeit - nachweisliche Praxis vorliegt und der Code 111 im FS eingetragen ist, Kfz bis max. 3.500 kg und max. 9 Personen inkl. Lenker, ungebremste Anhänger bis 750 kg, Gespanne mit ungebremsten Anhängern bis 4.250 kg, auflaufgebremste Anhänger bis 3.500 kg, Gespanne mit auflaufgebremsten Anhängern bis 3.500 kg, bei Eintrag des Code 96 Gespanne mit auflaufgebremsten Anhängern bis 4.250 kg dafür ist jedoch eine siebenstündige Zusatzausbildung  notwendig

Besonderheiten:
bei ungebremsten Anhängern darf die Anhängelast nicht größer als das doppelte momentane Gewicht des Anhängers in Bezug auf das Eigengewicht plus 75 kg des Zugfahrzeuges sein. Auch bei auflaufgebremsten Anhängern gilt nur das momentane Gewicht des Anhängers. Mindestalter 18 Jahre, Ausbildungsmodell L17 Prüfung ab 17 Ausbildung ab 6 Monate vor dem 16. Geburtstag

 

BE

umfasst AM, B, Gespanne bis 7.000 kg

Besonderheiten: Mindestalter 18, Prüfungserleichterungen für Besitzer von B Code 96 und B+F

 

C1 umfasst AM, F, Kfz bis 7.500 kg, Anhänger bis 750 kg

Besonderheiten: Voraussetzung Führerschein B, Mindestalter 18 Jahre, 5 Jahre ärztlich befristet
 
C1E wie C1 jedoch Anhänger über 750 kg
 
C

umfasst AM, C1, F, D, D1 sofern keine Personen befördert werden, Kfz über 3.500 kg, Sonderkraft-fahrzeuge, Anhänger bis 750 kg.

Besonderheiten: Voraussetzung Führerschein B, Mindestalter 21 Jahre, 5 Jahre ärztlich befristet, 0,1 Promille
 

CE wie C jedoch Anhänger über 750 kg.
 
D1 umfasst AM, Kfz mit max. 17 Personen inkl. Lenker, Gesamtlänge max.8m

Besonderheiten: Voraussetzung Führerschein B, großer Erste Hilfekurs, Mindestalter 21 Jahre, 5 Jahre ärztlich befristet
 
D1E

umfasst AM, BE sowie D1 jedoch mit Anhänger über 750 kg
 

D umfasst AM, D1, Kfz mit mehr als 9 Personen und Sonderfahrzeuge, Anhänger bis 750 kg

Besonderheiten: Voraussetzung Führerschein B, großer Erste Hilfekurs, Mindestalter 24 Jahre, verkehrspsychologische Beurteilung, 5 Jahre ärztlich befristet, 0,1 Promille
 
DE gleich wie D jedoch Anhänger über 750 kg
 
F umfasst AM, Zugmaschinen, Motorkarren, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, Einachszugmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge bis max. 50 km/h, Anhänger, für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge Anhänger bis 3.500 kg

Besonderheiten: Mindestalter 18 Jahre, für landwirtschaftliche Fahrzeuge bei Nachweis der geistigen und körperlichen Reife ab 16 Jahre, 0,1 Promille

 

 

Technische Info Anhängerbest.