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Motortausch - Neue Richtlinie!

neue Motoren nur mehr mit Katalysator

Wichtig! Stellen Sie vor dem Kauf eines neuen Motors sicher dass dieser auf keinen Fall mehr PS/KW hat als im CE-Certifikat  (EU Konformitätserklärung) des Bootes angegeben ist!

Sollten Sie einen stärkeren Motor, als den der im CE-Certifikat eingetragen ist, einbauen  gilt dies als größerer Umbau und es muss die Konformität für das gesamte Boot nachgewiesen werden, das heißt es muss  nachzertifiziert werden. Eine Nachzertifizierung (Post Construction Assessment, PCA) ist  seitens des Gesetzgebers immer zwingend mit einer Inspektion des Bootes verbunden.

Die Kosten sind einmal das eigentliche Zertifikat , ca. EUR 950, zuzüglich der Kosten ebendieser Inspektion, die nach Aufwand berechnet wird. In Österreich haben wir keine zertifizierende Stelle, eine Liste der benannten Stellen  finden sie hier!

In Boote die vor dem 16.6.98  in Verkehr gebracht wurden, und über kein CE Zertifikat verfügen, können nach wie vor stärkere Motoren verbaut werden. Das Boot muss dann aber von einem Zivilingenieur abgenommen werden.

Um Ihren neuen Motor ordnungsgemäß eintragen zu lassen stellen Sie einen Antrag auf Binnenschiffszulassung und wählen Sie Motortausch.

Einen Online-Antrag für Wien können Sie hier! stellen.

Der Downloadlink für das Formular von ist hier!

 Folgende Unterlagen sind beizulegen:

  • Eigentumsnachweis und Rechnung des Motors (im Original)

  • CE-Unterlagen für neue Motoren (für 4-Takt Motoren seit 1.1.2006 und für 2-Takt Motoren seit 1.1.2007)
    bei größerem Umbau PCA

  • bei Gebrauchtmotoren eine Kopie des Zulassungsschein  vom Boot in dem Sie ursprünglich verbaut waren.

  • Original-Zulassungsurkunde

  • Bei Innenbordern eine Einbaubestätigung von einer Fachfirma

  • Bei Außenbordern, bei denen der Schiffskörper angebohrt wird, eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Montage durch eine Fachfirma

Der Tausch des Antriebes sowie der Transom muss nicht angezeigt werden.

 

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