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5 JAHRE GARANTIE 

 

Gewährleistung

Die standardmäßige Gewährleistungsperiode hängt von dem Land ab, in dem Sie diesen Außenborder gekauft haben.   

Die  Garantiedeckung  wird  bei  ordnungsgemäßer  Registrierung  des  Produktes  durch  den  Händler wirksam.
 

Verlängerte Garantie 

Seit dem 1. Juni 2008 verlängert Brunswick Marine  in EMEA (Europe/Middle-East/Africa) also im EWR die Garantiedeckung auf bis zu 5 Jahre für  die  Verado,  OptiMax  und  Viertakt Außenbordermodelle  unter  der  Voraussetzung,  dass  alle Bedingungen  für  die  Garantieverlängerung  erfüllt  werden.  In  einigen  Ländern  kann  eine  spätere Einführung dieses Garantieprogramms beschlossen werden.

Die Garantiedauer wird vom Werk unterstützt und umfasst dieselbe Deckung wie die standardmäßige Herstellergarantie von Mercury Marine (einschließlich Arbeitskosten) für Defekte, die durch Material- oder Verarbeitungsfehler entstanden sind. In der verlängerten 5-Jahres-Garantie werden nach Bedarf alle Teile repariert oder ausgetauscht, die während des geltenden Wartungszeitraums aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers ausfallen. Alle unter der Garantie ausgetauschten Teile gelten als Teil  des  originalen  Produkts  und  die  Garantie  auf  diese  Teile  läuft  zusammen  mit  der  originalen Produktgarantie ab. Vollständige Einzelheiten über die Garantiedeckung und Ausschlüsse finden Sie in den Werksgarantie-bestimmungen und Bedingungen, die sich in Ihrem Betriebs- und Wartungs-Handbuch - Owner's Manual (Operation and Maintenance)  befinden. Siehe dazu „Garantieinformationen“.   

Wenn die Bedingungen für eine Garantieverlängerung erfüllt wurden, tritt diese verlängerte Garantie in  Kraft,  sobald  die  standardmäßige  Werksgarantie  abläuft.  Die  verlängerte  Garantie  wird  ungültig, wenn die Voraussetzugen für eine Garantieverlängerung nicht erfüllt werden. 

Eine verbleibende Restgarantiezeit kann bei ordnungsgemäßer Neu-Registrierung des Produktes auf einen Zweitkäufer übertragen werden. 

Das  verlängerte  Garantieprogramm  ist unter  der Voraussetzung, dass alle Bedingungen erfüllt werden, auf  keine  Betriebsstundenzahl  begrenzt.

 

Voraussetzung für die Garantieverlängerung
 

Die von Mercury Marine geforderte Inspektion vor der Auslieferung (PDI) des Außenborders muss von einem Vertragshändler durchgeführt und belegt werden. Die empfohlenen routinemäßigen Wartungsarbeiten und Reparaturen müssen von einer Vertragswerkstatt durchgeführt und von dieser bei Mercury online protokolliert werden.   

Die  empfohlenen  Serviceintervalle  und  Wartungsarbeiten  müssen  nach  3  Monaten oder 20 Stunden,  12  Monaten, 2 Jahren, 3 Jahren, 4 Jahren, 5 Jahren oder 100 Stunden, 200 Stunden, 300 Stunden, 400 Stunden, 500 Stunden, 600 Stunden… durchgeführt werden (je nachdem was zuerst eintritt).   

Für Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen ausschließlich von Mercury  Marine zertifizierte Ersatzteile, Öle und Schmiermittel verwendet werden.  

Alle Arbeiten müssen vom einem Vertragshändler durchgeführt, im Logbuch protokolliert und online registriert werden. Die Garantieverlängerung läuft nicht automatisch weiter sondern kann nach Ablauf der Standard Garantiezeit bei Vorliegen aller Voraussetzungen vom Vertragshändler online bei Mercury Marine verlängert werden.  

 

Modifikation/Änderung
 

Produkte,  die  von  ihrer  ursprünglichen  Produktionskonfiguration  geändert  oder  umgebaut  wurden, sind  von  der  verlängerten  5-Jahres-Garantie  von  Mercury  ausgeschlossen.  Durch  den  Einbau  oder Austausch von Teilen oder Zubehör, die/das nicht von Mercury Marine genehmigt wurden oder nicht  von  einer  Vertragswerkstatt  eingebaut  wurden,  erlischt  die  verlängerte  5-Jahres-Garantie  für Außenborder  von  Mercury  Marine.  Dies  könnte  auch  Ihre  Rechte  aus der  standardmäßigen Werksgarantie beeinträchtigen. 

 

Anspruchsberechtigte Produkte
 

Neue Außenborder von Mercury und Mariner die nach dem 1. Juni 2008 von einem Händler gekauft wurden, der von Mercury Marine zum  Vertrieb des Produkts in Europa, im Mittleren Osten, in CIS und Afrika* autorisiert ist, und die ausschließlich für Freizeitzwecke verwendet werden. 

 

Nicht anspruchsberechtigte Produkte und Verwendungszwecke
 

Racing und Mercury Performance Produkte, ungeachtet der Länge der Garantiedauer. Produkte, die von lokalen, staatlichen oder bundesweiten Behörden oder freiwilligen Agenturen verwendet werden. 

Produkte, die für die Arbeit, zur Bootsvermietung, für Timeshare oder mehrere Benutzer verwendet werden oder eine Verwendung des Produkts, die während eines beliebigen Teils der Garantiedauer Einkommen erzeugt, selbst wenn dieses Produkt nur manchmal für solche Zwecke benutzt wird. 

 

Ausschlüsse
 

Die Garantie schließt Folgendes aus: 

  • Kosmetische Schäden, Korrosion und Missbrauch. 

  • Verschleißteile wie Filter, Anoden usw. 

  • Dichtungen, Dichtringe, Schläuche und andere nicht-metallische Teile. 

  • Beschädigung  durch  Unfall,  kein  fehlendes  Metall,  kein  Wasser  im  Kraftstoffsystem oder Motor.

  • Defekte,  die  durch  unterlassene  Routinewartungsarbeiten  entstanden  sind  (wie  in der Betriebs-anleitung festgelegt). 

  • Defekte,  die  durch  die  Verwendung  von  Propellern  verursacht  wurden,  mit  denen der Außenborder nicht seine empfohlene Volllastdrehzahl erreichen kann. 

  • Betrieb des Produkts auf eine Weise, die nicht dem empfohlenen Betriebs- Wartungszyklus (siehe Betriebs-, Wartungs- und Garantiehandbuch) entspricht. 

  • Teile, die durch einen Unfall, Untertauchen und/oder eine Kollision beschädigt wurden. 

  •  Normaler Verschleiß.

  •  Verschmutzter  Kraftstoff  und  Wasser,  das  durch  das  Kraftstoffansaug-,  Luftansaug- oder das Abgas-system in den Motor eingedrungen ist. 

  • Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen, Zusätzen und  Schmiermitteln, die nicht für die  Verwendung in dem Produkt geeignet sind. 

  • Verwendung in einer Anwendung, für die der Außenborder nicht entwickelt wurde, wie bei einem Rennen oder Wettbewerb oder ein anderer Missbrauch oder eine Vernachlässigung. 

  • Einbau ungeeigneter Zubehör- oder Ersatzteile. 

  • Unbefugte  Änderung,  falsche  Installation  und/oder  Einrichtung  oder  andere Ursachen außer einem Material- oder Verarbeitungsfehler. 

  • Korrosion der Lenkung oder elektrischer Teile, Korrosion aufgrund Elektrolyse, Chemikalien im Wasser, unsachgemäße Wartungs-/Reparaturarbeiten oder Korrosion durch Beschädigung oder Missbrauch, besonders Korrosion durch Beschädigung oder Missbrauch.

  • Rückerstattung  der Kosten für Abschleppen, Ein- und Aussetzen oder Anfahrt des Mechanikers. 

  • Marinebewuchs an äußeren oder inneren Motoroberflächen. 

 

Zusätzliche Garantieinformationen und Bedingungen
 

Weitere Informationen über die Werksgarantiebestimmungen und -bedingungen Ihres Außenborders finden Sie im Betriebs- und Wartungshandbuch - Owner's Manual (Operation and Maintenance)  (siehe „Garantie Informationen“).   

Diese Garantie gilt nur für Mercury und Mariner Außenborder, die von einen autorisierten Mercury oder Mariner Vertriebs- bzw. Vertragshändler ausgeliefert und registriert wurden.

 

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