5 JAHRE GARANTIE
Gewährleistung
Die standardmäßige
Gewährleistungsperiode hängt von dem Land ab, in dem
Sie diesen Außenborder gekauft haben.
Die Garantiedeckung wird bei
ordnungsgemäßer Registrierung des Produktes
durch den Händler wirksam.
Verlängerte
Garantie
Seit dem 1. Juni 2008 verlängert
Brunswick Marine in EMEA (Europe/Middle-East/Africa)
also im EWR die Garantiedeckung auf bis zu 5 Jahre
für die Verado, OptiMax und Viertakt
Außenbordermodelle unter der Voraussetzung,
dass alle Bedingungen für die
Garantieverlängerung erfüllt werden. In einigen
Ländern kann eine spätere Einführung dieses
Garantieprogramms beschlossen werden.
Die Garantiedauer wird vom Werk
unterstützt und umfasst dieselbe Deckung wie die
standardmäßige Herstellergarantie von Mercury Marine
(einschließlich Arbeitskosten) für Defekte, die
durch Material- oder Verarbeitungsfehler entstanden
sind. In der verlängerten 5-Jahres-Garantie werden
nach Bedarf alle Teile repariert oder ausgetauscht,
die während des geltenden Wartungszeitraums aufgrund
eines Material- oder Verarbeitungsfehlers ausfallen.
Alle unter der Garantie ausgetauschten Teile gelten
als Teil des originalen Produkts und
die
Garantie auf diese Teile läuft zusammen mit
der originalen Produktgarantie ab. Vollständige
Einzelheiten über die Garantiedeckung und
Ausschlüsse finden Sie in den Werksgarantie-bestimmungen und Bedingungen, die sich
in Ihrem Betriebs- und Wartungs-Handbuch - Owner's
Manual (Operation and Maintenance) befinden. Siehe
dazu „Garantieinformationen“.
Wenn die Bedingungen für eine
Garantieverlängerung erfüllt wurden, tritt diese
verlängerte Garantie in Kraft, sobald die
standardmäßige Werksgarantie abläuft. Die
verlängerte Garantie wird ungültig, wenn
die Voraussetzugen für eine Garantieverlängerung
nicht erfüllt werden.
Eine verbleibende
Restgarantiezeit kann bei ordnungsgemäßer
Neu-Registrierung des Produktes auf einen Zweitkäufer
übertragen werden.
Das verlängerte
Garantieprogramm ist unter der
Voraussetzung, dass alle Bedingungen erfüllt
werden, auf keine Betriebsstundenzahl
begrenzt.
Voraussetzung für
die Garantieverlängerung
Die von Mercury Marine geforderte
Inspektion vor der Auslieferung (PDI) des
Außenborders muss von einem Vertragshändler durchgeführt und
belegt werden. Die empfohlenen
routinemäßigen Wartungsarbeiten und
Reparaturen müssen von einer Vertragswerkstatt
durchgeführt und von dieser bei Mercury
online protokolliert werden.
Die empfohlenen
Serviceintervalle und Wartungsarbeiten müssen
nach 3 Monaten oder 20 Stunden, 12
Monaten, 2 Jahren, 3 Jahren, 4 Jahren, 5 Jahren oder
100 Stunden, 200 Stunden, 300 Stunden, 400 Stunden,
500 Stunden, 600 Stunden… durchgeführt werden (je
nachdem was zuerst eintritt).
Für Wartungs- und
Reparaturarbeiten dürfen ausschließlich von
Mercury Marine zertifizierte Ersatzteile,
Öle und Schmiermittel verwendet werden.
Alle Arbeiten müssen vom einem Vertragshändler
durchgeführt, im Logbuch protokolliert
und online registriert werden. Die
Garantieverlängerung läuft nicht automatisch weiter
sondern kann nach Ablauf der Standard
Garantiezeit bei Vorliegen aller Voraussetzungen vom Vertragshändler online
bei Mercury Marine verlängert werden.
Modifikation/Änderung
Produkte, die von ihrer
ursprünglichen Produktionskonfiguration geändert
oder umgebaut wurden, sind von der
verlängerten 5-Jahres-Garantie von Mercury
ausgeschlossen. Durch den Einbau oder
Austausch von Teilen oder Zubehör, die/das nicht
von Mercury Marine genehmigt wurden oder nicht
von einer Vertragswerkstatt eingebaut wurden,
erlischt die verlängerte
5-Jahres-Garantie für Außenborder von
Mercury Marine. Dies könnte
auch Ihre Rechte aus der standardmäßigen
Werksgarantie beeinträchtigen.
Anspruchsberechtigte Produkte
Neue Außenborder von Mercury und
Mariner die nach dem 1. Juni
2008 von einem Händler gekauft wurden, der von
Mercury Marine zum Vertrieb des Produkts in Europa,
im Mittleren Osten, in CIS und Afrika* autorisiert
ist, und die ausschließlich für Freizeitzwecke
verwendet werden.
Nicht
anspruchsberechtigte Produkte und Verwendungszwecke
Racing und Mercury Performance
Produkte, ungeachtet der Länge der Garantiedauer.
Produkte, die von lokalen, staatlichen oder
bundesweiten Behörden oder freiwilligen Agenturen
verwendet werden.
Produkte, die für die Arbeit, zur
Bootsvermietung, für Timeshare oder mehrere Benutzer
verwendet werden oder eine Verwendung des Produkts,
die während eines beliebigen Teils der Garantiedauer
Einkommen erzeugt, selbst wenn dieses Produkt nur
manchmal für solche Zwecke benutzt wird.
Ausschlüsse
Die Garantie
schließt Folgendes aus:
-
Kosmetische Schäden,
Korrosion und Missbrauch.
-
Verschleißteile wie Filter,
Anoden usw.
-
Dichtungen, Dichtringe,
Schläuche und andere nicht-metallische Teile.
-
Beschädigung durch Unfall,
kein fehlendes Metall, kein Wasser im
Kraftstoffsystem oder Motor.
-
Defekte, die durch
unterlassene Routinewartungsarbeiten
entstanden sind (wie in der
Betriebs-anleitung festgelegt).
-
Defekte, die durch die
Verwendung von Propellern verursacht
wurden, mit denen der Außenborder nicht seine
empfohlene Volllastdrehzahl erreichen kann.
-
Betrieb des Produkts auf eine
Weise, die nicht dem empfohlenen
Betriebs- Wartungszyklus (siehe Betriebs-,
Wartungs- und Garantiehandbuch) entspricht.
-
Teile, die durch einen
Unfall, Untertauchen und/oder eine Kollision
beschädigt wurden.
-
Normaler Verschleiß.
-
Verschmutzter Kraftstoff
und Wasser, das durch das
Kraftstoffansaug-, Luftansaug- oder das
Abgas-system in den Motor eingedrungen ist.
-
Betrieb mit Kraftstoffen,
Ölen, Zusätzen und Schmiermitteln, die nicht
für die Verwendung in dem Produkt geeignet
sind.
-
Verwendung in einer
Anwendung, für die der Außenborder nicht
entwickelt wurde, wie bei einem Rennen oder
Wettbewerb oder ein anderer Missbrauch oder eine
Vernachlässigung.
-
Einbau ungeeigneter Zubehör-
oder Ersatzteile.
-
Unbefugte Änderung,
falsche Installation und/oder Einrichtung
oder andere Ursachen außer einem Material- oder
Verarbeitungsfehler.
-
Korrosion der Lenkung oder
elektrischer Teile, Korrosion aufgrund
Elektrolyse, Chemikalien im Wasser, unsachgemäße
Wartungs-/Reparaturarbeiten oder Korrosion durch
Beschädigung oder Missbrauch, besonders
Korrosion durch Beschädigung oder Missbrauch.
-
Rückerstattung der
Kosten für Abschleppen, Ein- und Aussetzen oder
Anfahrt des Mechanikers.
-
Marinebewuchs an äußeren oder
inneren Motoroberflächen.
Zusätzliche
Garantieinformationen und Bedingungen
Weitere Informationen über die
Werksgarantiebestimmungen und -bedingungen Ihres
Außenborders finden Sie im
Betriebs- und Wartungshandbuch -
Owner's Manual (Operation and
Maintenance) (siehe „Garantie
Informationen“).
Diese Garantie gilt nur für
Mercury und Mariner Außenborder, die von einen autorisierten
Mercury oder Mariner
Vertriebs- bzw. Vertragshändler
ausgeliefert und
registriert wurden.
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