Schleusen österreichische Donau - Infos für
Sportboote
die VIADONAU informiert
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Tabelle klicken!
Schleuse Nußdorf nur für den Donaukanal
Sportfahrzeuge mit
Maschinenantrieb dürfen den Donaukanal nur
eingeschränkt befahren, lediglich in den Monaten
April bis September sind von 9.00 Uhrbis 22.00 Uhr
für Sportfahrzeuge Bergfahrten erlaubt.
Diesen Fahrzeugen ist das Überholen von Fahrzeugen
der gewerbsmäßigen Schifffahrt verboten; die
zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer
beträgt 20 km/h. In den Monaten April bis
Oktober werden Schleusungen an Werktagen,
ausgenommen Samstag, in der Zeit von 8:00 Uhr bis
15:30 Uhr durchgeführt. Sportfahrzeuge werden nur
gemeinsam mit den Fahrzeugen der gewerbsmäßigen
Schifffahrt im Linienverkehr oder im Anschluss an
diese Schleusungen durchgeführt. Ein darüber hinaus
gehender Anspruch auf gesonderte Schleusungen
besteht nicht.
Es ist ratsam vor Einfahrt in den Donaukanal bei
Strom-km 1919,4 - kurz vor bzw.
nach
der Schleuse Freudenau - telefonischen Kontakt mit
der Schleuse Nussdorf aufzunehmen.
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