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Schleusen österreichische Donau - Infos für Sportboote 

die VIADONAU informiert



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Schleuse Nußdorf nur für den Donaukanal

Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen den Donaukanal nur eingeschränkt befahren, lediglich in den Monaten April bis September sind von 9.00 Uhrbis 22.00 Uhr für Sportfahrzeuge Bergfahrten erlaubt. Diesen Fahrzeugen ist das Überholen von Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt verboten; die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt 20 km/h. In den Monaten April bis Oktober werden Schleusungen an Werktagen, ausgenommen Samstag, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr durchgeführt. Sportfahrzeuge werden nur gemeinsam mit den Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt im Linienverkehr oder im Anschluss an diese Schleusungen durchgeführt. Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf gesonderte Schleusungen besteht nicht.

Es ist ratsam vor Einfahrt in den Donaukanal bei Strom-km 1919,4 - kurz vor  bzw.
nach der Schleuse Freudenau - telefonischen Kontakt mit der Schleuse Nussdorf aufzunehmen.