Motortausch
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Neue Richtlinie!
neue
Motoren nur mehr mit Katalysator
Wichtig! Stellen Sie
vor dem Kauf eines neuen Motors
sicher dass dieser auf keinen Fall mehr PS/KW hat als
im CE-Certifikat (EU
Konformitätserklärung) des Bootes angegeben ist!
Sollten Sie einen
stärkeren Motor, als
den der im CE-Certifikat eingetragen ist, einbauen
gilt dies als größerer Umbau und es muss die
Konformität für das
gesamte Boot nachgewiesen werden, das
heißt es muss
nachzertifiziert werden. Eine
Nachzertifizierung (Post
Construction
Assessment,
PCA) ist
seitens des Gesetzgebers immer zwingend mit einer
Inspektion des Bootes verbunden.
Die Kosten
sind einmal das eigentliche Zertifikat , ca. EUR
950, zuzüglich der Kosten ebendieser Inspektion, die
nach Aufwand berechnet wird. In Österreich haben wir keine zertifizierende
Stelle, eine Liste der benannten Stellen
finden sie
hier!
In Boote die vor dem
16.6.98 in
Verkehr gebracht wurden, und über kein CE
Zertifikat verfügen, können nach wie vor stärkere
Motoren verbaut werden. Das Boot muss dann aber von
einem Zivilingenieur abgenommen werden.
Um Ihren neuen Motor ordnungsgemäß eintragen zu lassen stellen Sie einen
Antrag auf
Binnenschiffszulassung
und wählen Sie
Motortausch.
Einen Online-Antrag für
Wien
können Sie
hier!
stellen.
Der Downloadlink für das
Formular von NÖ
ist
hier!
Folgende Unterlagen sind
beizulegen:
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Eigentumsnachweis und
Rechnung des Motors (im Original)
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CE-Unterlagen für neue Motoren (für
4-Takt Motoren seit 1.1.2006 und für 2-Takt Motoren seit
1.1.2007)
bei größerem Umbau PCA
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bei Gebrauchtmotoren
eine Kopie des Zulassungsschein vom Boot in dem Sie
ursprünglich verbaut waren.
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Original-Zulassungsurkunde
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Bei Innenbordern eine Einbaubestätigung
von einer Fachfirma
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Bei Außenbordern, bei denen der
Schiffskörper angebohrt wird, eine Bestätigung über die
ordnungsgemäße Montage durch eine Fachfirma
Der Tausch des Antriebes sowie der Transom muss nicht angezeigt
werden.
zu den
Motorangeboten!
zu den Transom und Z-Triebangeboten!
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