Anhängerbestimmungen klipp und klar!
Bevor Sie einen Anhänger anhängen oder kaufen
werfen Sie bitte immer einen Blick in den Zulassungsschein Ihres
Zugfahrzeuges! Wichtig sind folgende Größen: Fahrzeugklasse (Zeile
J), Eigengewicht (Zeile G), höchst zulässiges Gesamtgewicht
(ZeileF2), Anhängelasten (Zeile O1 und O2) Stützlast (Zeile
A12) auch beim Kauf eines Zugfahrzeuges sind das die Schlüsseldaten
die es zu erfragen gilt - oft nicht einmal einfach!
Auch immer die vorgeschriebene Stützlast (Zeile A12) beachten!
Hier im Bild sieht man wie leicht man sich täuschen kann: Der Kia
Sportage trotz Allrad und Diff-Sperre nicht
geländegängig, Anhängelast
gebremst nur 1800 kg und ungebremst gar nur 465 kg - eigentlich ein
Witz für diese schwere Karre! Rein rechnerisch dürfte man sogar mehr
als die ungebremst erlaubten 750 kg anhängen.
Allerdings besteht bei den meisten Zugfahrzeugen
die Möglichkeit eine
Auflastung (Erhöhung) der Anhängelast vom TÜV durchführen zu
lassen.
Fahrzeugklassen
M1 Kraft-Fz. bis 3.500 kg und bis 9 Personen
M1G Kraft-Fz. bis 3.500 kg und bis 9 Personen, geländegängig
N1 Kraft-Fz. für Güterbeförderung bis 3.500 kg
O1 Anhänger bis 750 kg ungebremst (ungebremst generell bis max.750
kg)
O2 Anhänger über 750 bis 3.500 kg gebremst (auflaufgebremst generell
bis max. 3.500 kg)
Neue Füherscheinrichtlinie ab
19.01.2013
Es werden neue
Führerscheinklassen eingeführt und auch neue Anhängerbestimmungen.
Den schnellen Überblick über alle Klassen gibt es
hier!
Bei den
Höchstgewichten ändert sich so gut wie nichts auch die Änderungen
der Führerscheinklassen in Bezug auf Anhänger sind eher kosmetischer
Natur.
Die größte
Neuerung ist, dass nicht mehr vom höchst zulässigen Gesamtgewicht
sondern vom tatsächlichem momentanen Gesamtgewicht des Anhängers
ausgegangen wird und bei ungebremsten Anhängern vom um 75 kg
erhöhten Eigengewicht des Zugfahrzeuges. Die im Zulassungsverfahren
bisher mögliche Bandbreitenwahl für das höchst zulässige
Gesamtgewicht des Anhängers ist somit überflüssig und entfällt
ersatzlos.
Gesamtgewicht - Gesamtmasse - Anhängelast, drei Begriffe die
manchmal Verwirrung stiften aber im Grunde den identischen Wert
ausgeben, nämlich wie schwer ein Anhänger mit Beladung ist bzw. sein
darf.
Im Einzelnen
Führerscheinklasse B
berechtigt Sie unter folgenden
Voraussetzungen zum Ziehen von ungebremsten Anhängern der Klasse O1:
Höchstgewicht des Zugfahrzeuges 3.500 kg, Höchstgewicht des
ungebremsten Anhängers 750 kg.
Höchstgewicht des Gespannes 4.250 kg.
Im Güterverkehr ist bei Überschreiten von 3.500 kg Gespanngewicht
ein Tachograph vorgeschrieben.
NEU
- das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.
Jetzt wird vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges ausgegangen dem 75 kg
hinzugerechnet wird und welches größer als der zweifache Wert des
momentanen Gesamtgewichtes des ungebremsten Anhängers sein muss.
Aha!
Das heißt um
die vollen 750 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht für den
ungebremsten Anhänger ausnutzen zu können ist ein Eigengewicht des
Zugfahrzeuges von mindestens 1.425 kg nötig.
Nehmen wir die
Daten des Zulassungsscheins vom KIA im Bild und betrachten das
einmal genauer
Zeile G
Eigengewicht 1.470 kg + 75kg = 1.545 kg dividiert durch
2 ergibt 772,5 kg - allerdings sind für ungebremste Anhänger maximal
750 kg gesetzlich erlaubt.
Zeile F2 höchst
zulässiges Gesamtgewicht des KIA 1.928 kg + 750 kg = 2.678 kg - das
wäre Ok!
Darf ich
jetzt mit diesem Auto einen ungebremsten Anhänger mit höchst
zulässigem Gesamtgewicht von 750 kg ziehen?
Ja, Sie dürfen .......Aber,
da im Zulassungsschein des KIA in der Zeile O2 die Anhängelast
für ungebremste Anhänger auf 465 kg begrenzt ist, darf das
momentane Gesamtgewicht des Anhängers, also Eigengewicht plus
Ladung, 465 kg nicht übersteigen.
Führerschein B berechtigt Sie außerdem unter
folgenden Voraussetzungen zum Ziehen von auflaufgebremsten
Anhängern der Klasse O2:
Höchstgewicht des Zugfahrzeuges 3.500 kg, Höchstgewicht des
auflaufgebremsten Anhängers 3.500 kg.
Höchstgewicht des Gespannes 3.500 kg.
NEU
- es wird vom momentanen Gesamtgewicht des Anhängers
ausgegangen! Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf das
höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 mit dem Zusatzvermerk G
ist das 1,5 fache des Gesamtgewichts maßgebend, wenn im
Zulassungsschein in der Zeile O1 nichts anderes angegeben ist. Gut!
Der KIA hat
ein Gesamtgewicht von 1.928 kg. Darf ich einen auflaufgebremsten
Anhänger mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von 3500kg
anhängen?
Ja,
Sie dürfen .......Aber
die 3.500 kg für das gesamte Gespann dürfen nicht überschritten
werden! Gesamtgewicht des Gespannes 3.500 kg minus 1.928 kg
Gesamtgewicht des KIA bleiben für Eigengewicht und Zuladung
des Anhängers 1.572 kg übrig. Im Zulassungsschein des KIA in der
Zeile O1 ist die Anhängelast für gebremste Anhänger mit 1.800
kg angegeben und somit gehen die errechneten 1.572 kg in Ordnung.
NEU!
Führerschein B Code 96
Es gelten die
Bestimmungen wie bei Führerschein B nur das Höchstgewicht des
Gespannes liegt bei 4.250 kg.
4.250 kg
minus 1.928 kg Gesamtgewicht des KIA ergibt 2.322 kg. Darf ich jetzt
einen Anhänger mit 2.322 kg momentanen Gesamtgewicht ziehen?
Nein, Sie dürfen nicht....zwar
dürfen Sie einen auflaufgebremsten Anhänger mit einem höchst
zulässigem Gesamtgewicht von 3.500 kg verwenden, dieser darf aber
nur so beladen sein, dass sein Eigengewicht plus Zuladung nicht
größer als das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - also 1.928 kg bzw. nicht größer als
die eingetragene Anhängelast von 1.800 kg ist.
1.928 kg
Gesamtgewicht des KIA plus 1.800 kg Anhängelast sind 3.728 kg. Dafür
brauch ich zumindest den Führerschein B Code 96 richtig?
Ja,
zumindest... denn die Klasse B geht ja nur bis zu einem
Gespanngewicht von max. 3.500 kg. Für den Eintrag des Code 96 in den
Führerschein muss eine 7 stündige Schulung, bestehend aus einem
theoretischen und einem praktischen Teil, absolviert werden. Es gibt
keine Theorie- oder Fahrprüfung es reicht die Schulung. Diese kann
auch im Rahmen jeder Führerschein B-Ausbildung und unabhängig vom
Alter absolviert werden.
NEU!
Führerschein BE
als Ersatz für E zu B
Es gelten die
selben Bestimmungen wie bei Führerschein B nur das Höchstgewicht des
Gespannes liegt bei 7.000kg wobei das Gewicht des Anhängers kleiner
sein muss als das des Zugfahrzeuges.
Wäre der KIA
ein geländegängiges Kfz der Klasse M1-G wie hoch wäre die maximale
Anhängelast?
Gesamtgewicht 1.928 kg mal 1,5 ist 2.892 kg - die erlaubte
Anhängelast muss kleiner sein als das errechnete Gesamtgewicht des
Zugfahrzeuges also ist die Antwort
2.891 kg. Das Gesamtgewicht des
Gespanns wäre dann 5.783 kg.
Die Prüfung für
BE darf erst am 18. Geburtstag erfolgen. Da die Inhalte der Schulung
mit denen, für die Eintragung des Code 96 identisch sind, müssen
beim Umstieg von B Code 96 auf BE nur mehr die Theorie und
Fahrprüfung absolviert werden.
Höchstgeschwindigkeiten
für Gespanne
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Ortsgebiet |
Freiland |
Autostraße |
Autobahn |
Gespanne bis 3,5t |
§4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als
Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer
Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass
sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse
abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder
mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung
gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 %
überwinden können, nach-
gewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs
Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad
betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad
betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss
mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss
mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens
200 mm betragen.
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Kraftwagen mit leichtem
Anhänger (Klasse B) |
50 km/h |
100 km/h |
100 km/h |
100 km/h |
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Kraftwagen mit schwerem
Anhänger (Klasse B) |
50 km/h |
80 km/h |
80 km/h |
100 km/h |
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Kraftwagen mit schwerem
Anhänger, wobei das |
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Gesamtgewicht des
Anhängers das Eigengewicht |
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des Zugfahrzeuges
überschreitet (Klasse B,E) |
50 km/h |
70 km/h |
70 km/h |
80 km/h |
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Gespanne über 3,5t |
50 km/h |
70 km/h |
70 km/h |
80 km/h |
(bis 7t Klasse B,E
darüber C,E) |
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Maximale Anhängerbreite inklusive Ladung 2,55m und
maximale Höhe 4m
- alles darüber ist Sondertransport!
Für Information zu Reifen und Felgen sehen Sie bitte
hier!
Für Information zu Beleuchtung, Steckerbelegung und Ausrüstung sehen
Sie bitte
hier!
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