Die neuen
Führerscheinklassen im Überblick
AM
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je nach Ausbildungsziel
Moped, Mofa, Dreirad (Code 117) oder/und vierrädrige
Leichtfahrzeuge (Code 118) bis 45 km/h, 50cm³, elektrische
Scooter über 25 km/h und über 600 W, Benzin Scooter über 11 bis
45 km/h
Besonderheiten: Mindestalter bei Zustimmung der Eltern 15
sonst 16 Jahre , 0,1 Promille
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A 1 |
umfasst AM, Motorräder bis
125 cm³ auch mit Beiwagen, Dreirad über 50 cm³ über 15 kW (20
PS) und über 45 km/h
Besonderheiten: Mindestalter 16
Jahre,
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A2 |
umfasst AM, A1, Motorräder auch mit
Beiwagen bis max. 35 kW (48 PS), max.175 kg
Besonderheiten: Mindestalter 18
Jahre
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A |
umfasst AM, A1, A2,
Motorräder auch mit Beiwagen
Besonderheiten: Mindestalter 24
oder 20 wenn 2 Jahre A2
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B |
umfasst AM, A1 wenn seit 5
Jahren in Besitz von B - nicht mehr in Probezeit - nachweisliche
Praxis vorliegt und der Code 111 im
FS eingetragen ist, Kfz bis
max. 3.500 kg und max. 9 Personen inkl. Lenker, ungebremste
Anhänger bis 750 kg, Gespanne mit ungebremsten Anhängern bis
4.250 kg, auflaufgebremste Anhänger bis 3.500 kg, Gespanne mit
auflaufgebremsten Anhängern bis 3.500 kg,
bei Eintrag des Code 96
Gespanne mit auflaufgebremsten Anhängern bis 4.250 kg dafür ist
jedoch eine siebenstündige
Zusatzausbildung notwendig
Besonderheiten: bei ungebremsten Anhängern darf die
Anhängelast nicht größer als das doppelte momentane Gewicht des
Anhängers in Bezug auf das Eigengewicht plus 75 kg des
Zugfahrzeuges sein. Auch bei auflaufgebremsten Anhängern gilt
nur das momentane Gewicht des Anhängers. Mindestalter 18 Jahre,
Ausbildungsmodell L17 Prüfung ab 17 Ausbildung ab 6 Monate vor
dem 16. Geburtstag
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BE |
umfasst AM, B, Gespanne
bis 7.000 kg
Besonderheiten: Mindestalter 18,
Prüfungserleichterungen für Besitzer von B Code 96 und B+F
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C1 |
umfasst AM,
F, Kfz bis 7.500 kg, Anhänger bis 750 kg
Besonderheiten: Voraussetzung
Führerschein B, Mindestalter 18 Jahre, 5 Jahre ärztlich
befristet
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C1E |
wie C1 jedoch Anhänger über
750 kg
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C |
umfasst AM, C1, F, D, D1
sofern keine Personen befördert werden, Kfz über 3.500 kg,
Sonderkraft-fahrzeuge, Anhänger bis 750 kg.
Besonderheiten: Voraussetzung
Führerschein B, Mindestalter 21 Jahre, 5 Jahre ärztlich
befristet, 0,1 Promille
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CE |
wie C jedoch
Anhänger über 750 kg.
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D1 |
umfasst AM,
Kfz mit max. 17 Personen inkl. Lenker, Gesamtlänge max.8m
Besonderheiten: Voraussetzung
Führerschein B, großer Erste Hilfekurs, Mindestalter 21 Jahre, 5
Jahre ärztlich befristet
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D1E |
umfasst AM, BE sowie D1
jedoch mit Anhänger über 750 kg
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D |
umfasst AM,
D1, Kfz mit mehr als 9 Personen und Sonderfahrzeuge, Anhänger
bis 750 kg
Besonderheiten: Voraussetzung
Führerschein B, großer Erste Hilfekurs, Mindestalter 24 Jahre,
verkehrspsychologische Beurteilung, 5 Jahre ärztlich befristet,
0,1 Promille
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DE |
gleich wie D
jedoch Anhänger über 750 kg
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F |
umfasst AM,
Zugmaschinen, Motorkarren, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen,
Einachszugmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge bis max. 50 km/h,
Anhänger, für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Sonderkraftfahrzeuge Anhänger bis 3.500 kg
Besonderheiten: Mindestalter 18
Jahre, für landwirtschaftliche Fahrzeuge bei Nachweis der
geistigen und körperlichen Reife ab 16 Jahre, 0,1 Promille |
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